Jump to navigation
(Zeichnung: Heiko Sakurai, mit freundlicher Genehmigung)
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Mehr Info zur Vorratsdatenspeicherung
Ja, ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!
Information über den Fortgang der Verfassungsbeschwerde und andere Aktionen:
Die Verfassungsbeschwerde und die Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung kosten viel Geld, für Anwaltskosten, Reisekosten, Grafik und Druck von Kampagnenmaterial sowie Personalkosten. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende!
Ich ermächtige Digitalcourage e.V., den oben genannten Betrag von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Spenden an Digitalcourage sind steuerlich absetzbar.